Osteopathische Behandlungen sind Privatleistungen. Die Kosten für die Behandlung werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen mitgetragen. Ob Ihre Krankenkasse Sie bezuschusst erfahren Sie direkt von Ihrer Krankenkasse, oder unter
DIESEM LINK.
Im Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind verlangen die Krankenkassen idR. ein Privatrezept eines Arztes.
Zusatzversicherte erfahren bei ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind.Privatversicherte reichen einfach Ihre Heilpraktikerrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erfahren dann, ob die Kosten übernommen werden. Hier ist keine Überweisung eines Arztes erforderlich.- Natürlich können auch Sie sich vorab nach den genauen Sätzen bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.
Ich möchte u.a. für
Beihilfe-Versicherte darauf hinweisen, dass die naturheilkundlichen Heilmethoden, wie Homöopathie, Osteopathie usw. zunehmens aus den Zuzahlungen ausgeschlossen wurden. - Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihren Versicherungen.
Bitte erkundigen Sie sich ob
private physiotherapeutische Leistungen bezahlt werden!
- Sollte dieses der Fall sein, dann lassen sie sich von Ihrem Arzt ein
Privatrezept für Physiotherapie ausstellen. - Für Fragen zu den genauen Leistungen für das Privatrezept kontaktieren Sie mich bitte vorab!
Ich bin zertifiziertes Mitglied des
VFO (Verband freier Osteopathen).